Weiterbildung – Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Weiterbildungsinformationen

zu den Anforderungen an Fahrer gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) seit dem 10.09.2009

1. Grundsatz zur Weiterbildung:

Alle Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr, sofern sie

  • Fahrten gewerblich durchführen und
  • mit Fahrzeugen (ab 3,5t zul. Gesamtmasse) oder Bus (ab 9 Fahrgastplätze + 1 Fahrersitz) unterwegs sind,

für die eine Fahrerlaubnis der folgenden Klassen erforderlich ist: C1(E) / C(E) oder D1(E) / D(E) oder 3(Altbesitz)

müssen zur nächsten Verlängerung der Fahrerlaubnis eine Weiterbildung nachweisen.

2. Stichtag:

Die gesamte Schulung ist bis spätestens 09.09.2013 (Busfahrer) oder 09.09.2014 (Lkwfahrer) zu absolvieren. Ein früherer Abschluss ist möglich und auch sinnvoll, um diese Frist mit der Gültigkeit des Führerscheins in Einklang zu bringen. Die Weiterbildungen sind in Zukunft zu wiederholen und bei den weiteren Verlängerungen nachzuweisen.

Der Nachweis der Weiterbildung erfolgt durch Vorlage der Teilnahmebescheinigung(en) bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle). Diese trägt dann die Schlüsselzahl 95 mit Gültigkeitsende in den Führerschein ein.

4. Ablauf der Weiterbildungen:

Die Weiterbildung kann in verschieden Variationen absolviert werden, wobei der Schulungsumfang immer 35 Stunden (à 60 min) beträgt.

  • 1. Variante: Schulung in einem Block (5 Tage à 7 Stunden)
  • 2. Variante: Schulung aufgeteilt auf 5 Einzeltage à 7 Stunden innerhalb von 5 Jahren (spätestens bis 09.09.2014)

Inhaber beider Faherlaubnisse (Lkw + Bus) müssen ebenfalls nur 5 Weterbildungen absolvieren. Diese sollten aber in den Themen der Haupttätigkeit erfolgen.

5. Themen:

  • Modul 1: Eco – Training
  • Modul 2: Sozialvorschriften und Digitaler Tacho
  • Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
  • Modul 5: Ladungssicherung (LKW) / Fahrgastsicherheit (Bus)

6. Spezial:

Wir bieten alle Schulungen auf Sie und Ihr Unternehmen individuell zugeschnitten zeitlich und örtlich flexibel an. Alle Module können bei uns in Theorie absolviert werden aber wie immer gilt auch hier – Praxis macht den Meister. Erweitern Sie Ihr Können durch unsere Praxisteile, in Modul 1, 3, 4 und 5.

Können Sie nicht zu uns kommen – dann kommen wir ganz einfach zu Ihnen.

Gerne planen wir auch für Sie!

Wir verwalten Ihre Fahrerdaten im Hinblick auf Überwachung, Fristenablauf Fahrerkarte, Führerscheingültigkeit, ADR- Schein… und sind absolut neutral und unabhängig!

Ihre Zufriedenheit steht bei uns an oberster Stelle!

7. Fördermöglichkeiten durch EU, Bundesregierung, Arbeitsagentur usw.

Für viele Firmen besteht die Möglichkeit Fördermittel verschiedenster Art zu beantragen und sich die Kosten für die Ausbildung oder Weiterbildung ihrer Mitarbeiter (auch auf Minijob-Basis) teilweise (bis zu 70 %) oder ganz fördern zu lassen.

Z.B. ist die bekannteste Möglichkeit das DEMINIMIS – Programm (Mautausgleichsprogramm für alle Mautpflichtigen KFZ) der Bundesregierung unter der Verwaltung des BAG.