Berufskraftfahrer – Aus- und Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Informationen zum Berufkraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

auf Grundlage der EG-Richtlinie 2033/59/EG vom 15.7.2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr“

1. Ziele:

Die Ziele des Gesetzes und der Verordnung sind:

  • Verbesserung der Verkehrssicherheit
  • Senkung der Unfallzahlen
  • Entwicklung eines defensiven Fahrstiles
  • Rationeller Kraftstoffverbrauch
  • Anreiz zur Berufsausbildung z.B. Berufskraftfahrer / Fachkraft im Fahrbetrieb

2. Wen betrifft das BKrFQG:

Das am 01.10.2006 in Kraft getretene Gesetz betrifft alle Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr, welche 

  • mit Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung ab 3,5t zul. Gesamtmasse (zG)
  • Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung (ab 9 Fahrgastplätze + Fahrersitz) unterwegs sind,

für die eine Fahrerlaubnis der folgenden Klassen erforderlich ist: C1(E) / C(E) oder D1(E) / D(E) oder die bisherigen Führerscheine der Klasse 3, 2 und Bus.

3. Geltungsbereich:

Die EG-Richtlinie ist in allen EU – Staaten die Basis und betrifft somit alle

  • deutsche Staatsangehörige
  • EG-, und EWR – Staatsangehörige
  • Angehörige eines Drittstaates, die in einem Unternehmen mit Firmensitz in der EG oder EWR beschäftigt oder eingesetzt werden.

4. Unterschiede zwischen Altbesitz und Neuerwerb:

Die Gesetze und Verordnungen unterscheiden zwischen Altbesitzern der Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 (Bus) / 10.09.2009 (Lkw) und dem Neuerwerb seit diesen Stichtagen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den genauen Aufstellungen

 

Weiterbildung nach BKrFQG oder Ausbildung nach BKrFQG

Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden oder weitergehende Informationen benötigen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wir informieren Sie gerne individuell zu den verschiedenen Kursmöglichkeiten!

 
5. Fördermöglichkeiten durch EU, Bundesregierung, Arbeitsagentur usw.

Für viele Firmen besteht die Möglichkeit Fördermittel verschiedenster Art zu beantragen und sich die Kosten für die Ausbildung oder Weiterbildung ihrer Mitarbeiter (auch auf Minijob-Basis) teilweise (bis zu 70 %) oder ganz fördern zu lassen.

Die bekannteste Möglichkeit ist das DEMINIMIS – Programm (Mautausgleichsprogramm für alle Mautpflichtigen KFZ) der Bundesregierung unter der Verwaltung des BAG.